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Posts Tagged ‘Urheberrecht’

So that’s the question from the Commission to the European Court of Justice:

“Is the Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) compatible with the European Treaties, in particular with the Charter of Fundamental Rights of the European Union?”

Too short? You can’t ask another question under Art 218(11) TFEU. Interestingly the EU Commissioner didn’t publish the referral notice.

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“Kunst hat Recht” (nicht: Kunst hart Rechts) ist eine österreichische Kampagne um Künstlern mehr öffentliches Gehör in der Urheberrechtsdebatte zu verschaffen. Mit von der Partei ist auch die von mir sehr geschätzte Mercedes Echerer. Eine Recherche von Machl hat nun ergeben, dass die Positionen der Kampagne aus einem IFPI-Papier von 2010 plagiiert sind.

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Jeder hat eine Meinung zum Urheberrecht, auch die Verwerter, die sich nun massiv zu Wort melden und die Kostenloskultur anprangern. Folie der Debatte auf allen Seiten ist das ACTA-Abkommen, das von den schlecht recherchierten Fernsehberichten als Urheberrechtsabkommen dargestellt wurde. Sicher, auch das unsägliche Anonymous-Video hatte daran seinen Anteil.

Die Debatte hat aber nichts mit dem ACTA-Abkommen zu tun. Die Annahme aller Beobachter aus der Ferne ist, dass die Rechteverwerter und Lobbyisten der Content-Industrie hinter der Initiative der Handelsadministrationen stehen. Diese Annahme ist tendenziell unrichtig, oder – vorsichtiger formuliert – wenig fundiert.

Lassen wir dennoch eine Debatte zum Urheberrecht zu. Stefan Niggemeier macht es sich zu einfach, wenn er sie verwirft:

Verhoevens Text beginnt so:

…Das Netz ist wie ein Supermarkt. Hier entdeckt der Kunde ebenfalls tolle Musik und lädt sie herunter. Und auch er hat etwas vergessen. Er hat nicht bezahlt — doch niemand hält ihn auf.

Die Möglichkeit, dass der Kunde die tolle Musik im Netz entdeckt, heruntergeladen und bezahlt hat — sie kommt nicht vor.

Es ist eine schlechte Ausrede, die wir oft hören, dass es keine legalen Dienste zum Musikkauf im Netz gäbe. Das stimmt nämlich nicht. Richtig mag sein, dass die existierenden Dienste sich nicht auf die Nutzergewohnheiten einstellen. Ferner muss eine Polemik auch nicht den Fall des authorisierten Musikkaufs berücksichtigen, denn darum geht es Terhoeven ja nicht. Stefan Niggemeier lässt hier etwas flapsig eine Doppeldeutigkeit stehen. Denn wir wissen alle, dass der Musikkauf oft “nicht vorkommt” und die Rechteinhaber leer ausgehen.

Sprechen wir über Urheberrecht, Vergütung für Künstler, Nutzerfreundlichkeit, zeitgemäße Lizenzierung, nachhaltige Finanzierung von Kulturschaffenden, deren Werke online getauscht werden, Urheberrecht im digitalen Zeitalter, veränderte Gewohnheiten. Gerne auch moralisierend und polemisch.

Aber nehmen wir ACTA da heraus. ACTA ist ein gefährliches internationales Abkommen. Keiner von denen, die sich nah am Prozess gegen das Abkommen positioniert haben, zielt auf eine Schwächung der Rechtsinhaber. Das ist eine Projektion. Die angesprochenen Szenarien IPod-Durchsuchung an den Grenzen und 3-strike Rule werden keine Anwendung auf EU-Ebene finden. Grund für die teils überzogenen Befürchtungen gegen die 3-strikes Regel liegt auf einer ganz anderen Ebene, nämlich dass Dritte, die ISPs, zur Kommunikationsüberwachung verpflichtet werden. Eine solche Überwachung von Telekommunikation ist – vorbehaltlich einer gesetzlichen Grundlage – sogar strafbar in Deutschland.

Wenn wir neues EU-Recht zur Rechtsdurchsetzung haben wollen, dann ist der Weg dazu eine Richtline, nicht ein Vertrag mit Drittstaaten. Nehmen wir die Strafrechtssanktionen als Beispiel. Hier fehlt eine Richtlinie. Die Mitgliedstaaten haben eine EU Harmonisierung bislang blockiert, das Europäische Parlament hatte dazu eine positivere Haltung, die Kommission schließlich ihren Vorschlag zurückgezogen. Es gibt aber eine Rechtsgrundlage dafür in den EU-Verträgen mit gewissen vertraglichen Schranken.

Das Wundersame an ACTA ist, dass es Strafrechtssanktionen enthält, obwohl es die (noch) nicht auf EU Ebene gibt. Die EU-Kommission hatte keine Kompetenz zur Verhandlung von Strafrecht, weil es nicht Teil des “Acquis Communautaire” sind. Diese Bestimmungen wurden “von der Ratspräsidentschaft” für die Mitgliedstaaten verhandelt. Wie sich zeigen liess, nahm die EU-Kommission mit eigenen Vorschlägen dennoch Teil. Das EU-Parlament hatte nichts zu sagen. ACTA hebelt hier also die Rechte des Europäischen Parlamentes aus, beschränkt seine Prärogative. Man schaue sich einfach mal an, was die Vorschläge des Parlamentes waren, und vergleiche das mit ACTA. Die europavertragliche Beauftragung der Ratspräsidentschaft zur Verhandlung ist reichlich obskur. Leider haben die Abgeordenten des Europäischen Parlamentes sich immer wieder nur an die Kommission statt an den Rat gewandt mit Fragen dazu, und die Kommission hat Nebelkerzen geworfen. Überhaupt hat die Ratspräsidentschaft nichts erklärt zu den strafrechtlichen Sachverhalten, für die sie sich verantwortlich zeigte.

Die Grundlage für die Verhandlungen der Kommission, ihr Verhandlungsmandat, ist bis heute vertraulich. Für Abgeordnete und Öffentlichkeit lässt sich nicht nachvollziehen, ob der ausgehandelte ACTA-Text überhaupt damit konform geht. Was man erhalten kann ist Einblick in das Explanatory Memorandum, die Erwägungsgründe. Die hören sich nach einem ganz anderen Verhandlungsauftrag an.

etc.

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IUWIS hat eine kluge Würdigung der Anträge geschrieben, die demnächst im Rechtsausschuss des Europaparlaments zu “verwaisten Werken” zur Abstimmung stehen. Verwaiste Werke sind ein besonderes Problem im Urheberrecht. Dabei geht es um die Werke, bei denen sich die Urheber und Rechtsinhaber nicht mehr ausfindig machen lassen. Gerade bei der Digitalisierung von Bibliotheken ist das eine wichtige Rechtsunsicherheit. Die EU-Kommission hat deshalb eine gesetzgeberische Initiative gestartet, die dabei helfen soll, zu einer Klärung zu kommen und die Rechtsicherheit zu erhöhen.

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