Dieser “Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke und der Fraktion der FDP Berücksichtigung des Datenschutzes und Verhinderung von marktbeherrschenden Standards bei der Umsetzung des IT-Staatsvertrags” wurde verabschiedet in Berlin.
Die im Staatsvertrag vorgesehene vorrangige Verwendung beste-hender Markstandards darf nicht zu marktbeherrschenden Positio-nen von Anbietern dieser technischen Standards führen.
Der Begriff des Marktstandards im Staatsvertrag war in der Tat etwas unglücklich. Ganz gewiß kein Zufall. Nun besteht aber die Chance zu definieren, was ein Marktstandard ist. Das war so auffällig hineingeschrieben, das es bestimmt noch mehr Debatten wie in Berlin geben wird.
Von der Generaldirektion Unternehmen der EU gibt es ein beeindruckendes Konsultationspapier zum Thema Standardisierung. Es geht um die Zukunft der Europäischen Standardrahmengesetzgebung. Dort definiert man Normen als Marktstandards:
Die Normung hat in Europa die Form einer freiwilligen Zusammenarbeit zwischen
Wirtschaft, Verbrauchern, Behörden, Sozialpartnern und anderen interessierten Kreisen und
steht unter der Zuständigkeit unabhängiger Organisationen.
Ausserdem läuft noch die Konsultation zum Thema Europäische Interoperabilitätsstrategie, die merkwürdig bei Adam und Eva beginnt.
Einige Kollegen von mir werden demnächst einen deutschen Radiosender auszeichnen für seine Standardfreundlichkeit und Offenheit bei Streamingdiensten. Die Torte ist schon geordert und ordnungsgemäß verbucht.