Spiegel-Vorab zitiert aus einem Papier des Bundeskriminalamtes:
Für den Bereich der Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität besteht kein fachlicher Bedarf beziehungsweise kein operatives Interesse an der Nutzung des Swift-Datenbestandes zum Zwecke einer systematischen anlassunabhängigen Recherche.”
Markierung von mir. Die Spiegelautoren scheinen den Text fehlerhaft zu interpretieren. “Systematische anlassunabhängige Recherche” meint eine Art Rasterfandung, ein Data Mining auf dem Datenbestand. Die Brisanz liegt also auf einer ganz anderen Ebene als bei einem behaupteten Widerspruch der beiden Aussagen, wie es Spiegel Online meint.
- Systematisch anlassunabhängig: Alle Daten sollen uns erst einmal zur Verfügung stehen und dann schauen wir mal, ob wir was Nützliches über unseren Nachbarn heraus finden. Z.B. 9/11 Kurznachrichten bei Wikileaks, mit Schlüsselwörtern nach Schweinkram…
- Fallbezogene Recherche: Wir holen uns die “elektronischen Kontoauszüge” von dem Ali ben Ghali aus der SWIFT Datenbank, der sich beinahe neulich auf dem Weihnachtsmarkt in die Luft gesprengt hätte. Z.B. Birthlerbehörde. Da könnte man ja mal anfragen, ob Helmut Kohl ein Stasiagent war. Oder der Genscher…
Bisher geht es darum, dass im Einzelfall jeweils mit Zugriff auf die SWIFT-Datenbank geprüft werden soll. Der Verdacht war, dass es um mehr ginge. Bei Vollzugriff auf die Daten besteht die ungeheure Gefahr, dass Wirtschaftsspionage betrieben wird, in einer Art und Weise, welche das Vertrauen in die Finanzmärkte unterminiert, mit Milliardenschäden.
Warum werden also solche Szenarienbedarfe für einen Totalzugriff bzw. verdachtsunabhängigen Zugriff auf die Bankübertragungsdaten überhaupt diskutiert? Möglicherweise, weil das Abkommen solche Methoden des Datenzugriffs vorsieht. Oder sind das alles Aluhütchenspielereien? In jedem Fall ist der Bereich so sensibel, dass Arglosigkeit bei mir gewisse Besorgnis erweckt.