Das BMJ hat ACTA auf Deutsch übersetzt hingestellt. Bedenklich finde ich, dass all die technischen Formulierungen auf Deutsch ganz harmlos klingen. Es ist aber nicht so, und die Übersetzung ist beschönigend:
ARTIKEL 31
Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit
Jede Vertragspartei fördert, soweit es zweckdienlich erscheint, die Verabschiedung von Maßnahmen,
die das öffentliche Bewusstsein für die Bedeutung der Wahrung der Rechte des geistigen
Eigentums und für die schädlichen Auswirkungen der Verletzung von Rechten des geistigen
Eigentums schärfen.
ARTICLE 31: PUBLIC AWARENESS
Each Party shall, as appropriate, promote the adoption of measures to enhance
public awareness of the importance of respecting intellectual property rights and the
detrimental effects of intellectual property rights infringement.
ARTIKEL 35
Kapazitätsaufbau und technische Hilfe
(1) Jede Vertragspartei ist bestrebt, auf Anfrage und nach einvernehmlich festgelegten Bedingungen
anderen Vertragsparteien dieses Übereinkommens – und wo dies zweckdienlich erscheint
auch künftigen Vertragsparteien – Unterstützung beim Kapazitätsaufbau zukommen zu lassen und
technische Hilfe bei der Verbesserung der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zu
leisten. Der Kapazitätsaufbau und die technische Hilfe können sich auf Bereiche der folgenden Art
erstrecken:
a) Schärfung des öffentlichen Bewusstseins für die Rechte des geistigen Eigentums,
b) Ausarbeitung und Umsetzung der eigenen Rechtsvorschriften zur Durchsetzung der Rechte
des geistigen Eigentums,
c) Schulung von Mitarbeitern in Fragen der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
und
d) koordiniertes Vorgehen auf regionaler und multilateraler Ebene.
(2) Jede Vertragspartei strebt zwecks Umsetzung der Bestimmungen des Absatzes 1 eine enge
Zusammenarbeit mit anderen Vertragsparteien und, wo dies zweckdienlich erscheint, mit Nicht-
Vertragsparteien dieses Übereinkommens an.
(3) Eine Vertragspartei kann die in diesem Artikel dargelegten Tätigkeiten zusammen mit
einschlägigen Organisationen des Privatsektors oder der internationalen Ebene erfüllen. Jede
Vertragspartei ist darauf bedacht, dass es bei den in diesem Artikel dargelegten Tätigkeiten und
anderen internationalen Kooperationsmaßnahmen nicht zu unnötiger Doppelarbeit kommt.
ARTICLE 35: CAPACITY BUILDING AND TECHNICAL ASSISTANCE
1. Each Party shall endeavour to provide, upon request and on mutually agreed
terms and conditions, assistance in capacity building and technical assistance in
improving the enforcement of intellectual property rights to other Parties to this
Agreement and, where appropriate, to prospective Parties. The capacity building and
technical assistance may cover such areas as:
(a) enhancement of public awareness on intellectual property rights;
(b) development and implementation of national legislation related to the enforcement of intellectual property rights;
(c) training of officials on the enforcement of intellectual property rights;
and
(d) coordinated operations conducted at the regional and multilateral levels.
2. Each Party shall endeavour to work closely with other Parties and, where
appropriate, non-Parties to this Agreement for the purpose of implementing the
provisions of paragraph 1.
3. A Party may undertake the activities described in this Article in conjunction
with relevant private sector or international organizations. Each Party shall strive to
avoid unnecessary duplication between the activities described in this Article and other
international cooperation activities.
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