Durch den heute veröffentlichten Verfassungsschutzbericht 2010 ist mir aufgefallen, dass deutsche Behörden einen Unterschied zwischen staatlich assistierter Ausspähung und privater Initiative machen:
Die Behörden für Verfassungsschutz definieren Wirtschaftsspionage als staatlich gelenkte oder gestützte, von Nachrichtendiensten fremder Staaten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen.
Die Ausspähung eines Unternehmens durch eine Konkurrenzfirma wird als Konkurrenzausspähung oder Industriespionage bezeichnet.
Die Behörden warnen:
Sicherheit und Schutz des Know-how ist zunächst ein Eigeninteresse der Wirtschaft. Nach den Erfahrungen der Verfassungsschutzbehörden unterschätzen jedoch viele deutsche Unternehmen die Bedrohung durch Spionageaktivitäten und betrachten ihr Know-how als wenig gefährdet. Hinzu kommt, dass ganzheitliche Sicherheitskonzepte nicht immer den aktuellen Notwendigkeiten angepasst werden. Die Folgen eines ungewollten Informationsabflusses können den Fortbestand der betroffenen Firma gefährden.
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