Die österreichische MdEP Eva Lichtenberger sagt, dass zum Initiativ-Bericht von Marie-Thérèse Sanchez-Schmid “Unlocking the potential of cultural and creative industries” ein Änderungsantrag von ihr im Ausschuss JURI angenommen wurde, der die Recht von Blinden in Beziehung zum Urheberrecht betont. Früher einmal war das ganz selbstverständlich.
Sie meint die heutige JURI Sitzung, dort gibt es eine Stellungnahme(Entwurf) von Wikström und hier die Änderungsanträge.
Darin vermutlich der Antrag mit folgendem Wortlaut:
5a. betont, dass der „Lesehunger“ von sehbehinderten und lesebehinderten Personen endlich gestillt werden muss; erinnert die Kommission und die Mitgliedstaaten an ihre Verpflichtungen, gemäß der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen sämtliche erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Personen mit Behinderungen den Zugang zu kulturellen Gütern in einem für sie geeigneten Format zu ermöglichen, sowie sicherzustellen, dass die Rechte zum Schutz des geistigen Eigentums keine unverhältnismäßigen oder diskriminierenden Hindernisse für den Zugang von Personen mit Behinderungen zu kulturellen Gütern darstellen; fordert die Kommission auf, sich im Rahmen der Bemühungen der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO), auf der Grundlage des Vertragsentwurfs der Weltblindenunion, der der WIPO 2009 vorgelegt wurde, eine verbindliche Rechtsnorm zu vereinbaren, aktiv und positiv einzubringen;
Wer’s genau wissen will, der mag sich die Aufnahmen der heutigen JURI-Sitzung ansehen.
Es handelt sich aber nur um einen Stellungnahme des Rechtsausschusses zum Initiativbericht von Marie-Thérèse Sanchez-Schmid. Im zuständigen Ausschuss CULT wird noch einmal darüber abgestimmt. Initiativ-Berichte haben keinen institutionell bindenden Charakter, sind aber wichtige Meinungsbilder.
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