Manchmal ist es kompliziert bei der EU-Kommission, und auch nach Korrektur bleibt die Grammatik hermetisch.
“von Spezialisierungsvereinbarungen die[?] Gruppenfreistellungsverordnung für Spezialisierungsvereinbarungen”.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2011:033:0020:0020:DE:PDF
Seite 5, Absatz 8:
anstatt: „Die in diesen Leitlinien dargelegten Kriterien gelten für horizontale Vereinbarungen für Waren und Dienstleistungen (nachstehend gemeinsam „Produkte“ genannt). Diese Leitlinien ergänzen die Verordnung (EG) Nr. […] der Kommission vom […] über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von Vereinbarungen über Forschung und Entwicklung ( 1 ) („FuE Gruppenfreistellungsverordnung“) und die Verordnung (EG) Nr. […] der Kommission vom […] über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von Spezialisierungsvereinbarungen die Gruppenfreistellungsverordnung für Spezialisierungsvereinbarungen ( 2 ) („Gruppenfreistellungsverordnung für Spezialisierungsvereinbarungen“).“
muss es heißen: „Die in diesen Leitlinien dargelegten Kriterien gelten für horizontale Vereinbarungen für Waren und Dienstleistungen (nachstehend gemeinsam „Produkte“ genannt). Diese Leitlinien ergänzen die Verordnung (EG) Nr. 1217/2010 der Kommission vom 14. Dezember 2010 über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von Vereinbarungen über Forschung und Entwicklung ( 1 ) („FuE Gruppenfreistellungsverordnung“) und die Verordnung (EG) Nr. 1218/2010 der Kommission vom 14. Dezember 2010 über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von Spezialisierungsvereinbarungen die Gruppenfreistellungsverordnung für Spezialisierungsvereinbarungen ( 2 ) („Gruppenfreistellungsverordnung für Spezialisierungsvereinbarungen“).“
[…] Sköne Oke hat das aufgespießt. Tweet […]